Allgemeine Geschäftsbedingungen von
Elisabeth Töpfer Fotografie
Stand: August 2025
1. Geltungsbereich / Allgemeines
1.1. Für alle Vertragsverhältnisse zwischen der Fotografin Elisabeth Töpfer, Berlizzima Photography (im Folgenden: Auftragnehmende) und dem/der Kund*in (im Folgenden: Auftraggebende) gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
1.2. Entgegenstehende oder abweichende AGB der Auftraggebenden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Auftragnehmenden haben deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von den Auftragnehmenden hergestellten fotografischen oder filmischen Werke, unabhängig von technischer Form oder Medium (z. B. digitale Dateien, Papierabzüge, Fotobücher, Onlinegalerien, Videos).
2. Vertragsschluss
2.1. Anfragen zur Durchführung eines Shootings können mündlich, telefonisch, per E-Mail oder über ein Online-Formular gestellt werden.
2.2. Nach einer Anfrage erhalten die Auftraggebenden ein schriftliches oder elektronisches Angebot. Dieses ist für die Auftragnehmenden verbindlich und gilt, sofern nicht anders angegeben, 10 Werktage.
2.3. Die Annahme des Angebots erfolgt durch schriftliche Bestätigung (E-Mail ausreichend) oder Überweisung der vereinbarten Anzahlung.
2.4. Erfolgt die Annahme erst nach Ablauf der Angebotsfrist, handelt es sich um ein neues Angebot der Auftraggebenden, das die Auftragnehmenden annehmen können.
3. Pflichten der Auftraggebenden
3.1. Die Auftraggebenden stellen sicher, dass die notwendigen Informationen zur Durchführung des Shootings rechtzeitig vorliegen (z. B. Zeitplan, Adressen, Zugangsberechtigungen).
3.2. Sie sorgen dafür, dass das Fotografieren an den vereinbarten Orten zulässig ist. Wartezeiten durch fehlende Genehmigungen gelten als Arbeitszeit.
3.3. Die künstlerische Gestaltung liegt im Ermessen der Auftragnehmenden. Reklamationen bezüglich des Stils, der Auswahl oder der technischen Mittel sind ausgeschlossen.
3.4. Die Auftraggebenden tragen das Risiko für Umstände, die die Auftragnehmenden nicht zu vertreten haben (z. B. Wetter, verspätetes Eintreffen von Personen oder Produkten).
4. Pflichten der Auftragnehmenden
4.1. Die Auftragnehmenden erbringen die vereinbarten fotografischen Leistungen persönlich oder mit ggf. vereinbarten Assistent*innen.
4.2. Die Lieferung erfolgt im gängigen Dateiformat (JPEG, sofern nicht anders vereinbart). Ein Anspruch auf Rohdateien (RAW) besteht nicht.
4.3. Die Lieferung der Bilder erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 8 Wochen nach dem Shooting bzw. nach Abschluss der Bildauswahl.
5. Vergütung, Anzahlung und Auslagen
5.1. Die vereinbarte Vergütung umfasst das Honorar für die fotografische Leistung sowie – falls enthalten – die Einräumung der vereinbarten Nutzungsrechte.
5.2. Anzahlung: Die Höhe der Anzahlung wird individuell im Angebot festgelegt. Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluss fällig.
5.3. Die Restzahlung ist spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung und vor Übergabe der finalen Bilder fällig.
6. Reisekosten
6.1. Anfahrten bis 5 km ab Geschäftssitz der Auftragnehmenden sind kostenfrei.
6.2. Ab einer Entfernung von mehr als 5 km wird pro gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückfahrt)
0,70 € berechnet.
6.3. Bei Anreise mit Bahn oder Flugzeug werden die tatsächlich entstehenden Kosten berechnet.
6.4. Erforderliche Übernachtungen (z. B. bei sehr frühen Startzeiten, weiter Anreise oder mehrtägigen Einsätzen) werden nach vorheriger Absprache entweder direkt durch die Auftraggebenden gebucht oder zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.
6.5. Eventuell anfallende Parkgebühren oder sonstige Nebenkosten werden ebenfalls weiterberechnet.
7. Stornierung und Terminverschiebung
7.1. Im Falle einer Absage durch die Auftraggebenden verbleibt die bei Vertragsschluss vereinbarte Anzahlung als Ausfallhonorar bei den Auftragnehmenden.
7.2. Diese Regelung gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Absage.
7.3. Eine Terminverschiebung ist nach Absprache einmalig kostenfrei möglich, sofern der neue Termin innerhalb von 12 Monaten nach dem ursprünglich vereinbarten Datum liegt und die Auftragnehmenden verfügbar sind.
7.4. Weitergehende Kosten, die den Auftragnehmenden durch nicht stornierbare Leistungen Dritter entstehen (z. B. Reisekosten, Locationgebühren), sind von den Auftraggebenden zu tragen.
8. Eigentum, Nutzungs- und Urheberrechte
8.1. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Bilder im Eigentum der Auftragnehmenden.
8.2. Die Auftraggebenden erhalten – sofern nicht anders vereinbart – ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den im Vertrag genannten Zweck (z. B. private oder kommerzielle Nutzung).
8.3. Eine Veröffentlichung durch die Auftragnehmenden zu eigenen Werbezwecken (z. B. Website, Social Media, Print) erfolgt nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der abgebildeten Personen gemäß DSGVO.
8.4. Dritte (z. B. Dienstleister, Medien) dürfen die Bilder nur nach vorheriger Zustimmung der Auftragnehmenden nutzen.
9. Haftung
9.1. Die Auftragnehmenden haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
9.2. Für leichte Fahrlässigkeit haften die Auftragnehmenden nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.
10.2. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Potsdam.
10.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.